DJ Sven Stoffels & Team - Vertragsbedingungen

 

1. Allgemein

 

Alle unsere Preise sind Endpreise. Mehrwertsteuer fällt nicht an.
(§19 UstG./ Kleinunternehmerregelung)

 

Für Verträge zwischen Auftraggeber und DJ gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen.


Sollten einzelne Bestandteile unserer Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam.

 

 

2. Buchung

 

Alle Angebote von uns erfolgen per Email. Eine verbindliche Buchung durch den Kunden erfolgt per Email unter Angabe von Anschrift und Telefonnummer. Ein Vertrag kommt erst nach Bestätigung durch den DJ zustande.

 

 

3. Bezahlung

 

Der DJ kann eine Anzahlung zwischen EUR 100,- und EUR 300,- verlangen, die innerhalb 7 Werktagen auf ein genanntes Bankkonto zu entrichten ist.

 

Die Bezahlung der Gage erfolgt je nach Vereinbarung per Vorabüberweisung oder spätestens am Ende der Feier in bar.

 

Firmenkunden erhalten eine Rechnung mit Zahlungsziel von 10 Werktagen nach Erhalt.

 


4. Stornierung

 

Bei einer Stornierung durch den Kunden erheben wir Stornokosten/Ausfallentschädigung in folgender Höhe:
Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung → 30% des vereinbarten Grundbetrags der Gage
Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung → 60% des vereinbarten Grundbetrags der Gage
Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung → 90% des vereinbarten Grundbetrags der Gage

Wurde eine Anzahlung geleistet, wird diese mit der Ausfallentschädigung verrechnet.

 

 

5. Verantwortungsbereich des Discjockeys

 

Der DJ ist für die musikalische Unterhaltung Ihrer Gäste zuständig.

 

Musikwünsche der Gäste werden gerne erfüllt, sofern diese ins musikalische Konzept passen und es vom Auftraggeber gewünscht ist.

 

Der DJ übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden z.B. durch laute Musik.

 

Der DJ haftet nicht für Schäden an Geräten dritter Personen, die an seine Technik angeschlossen werden.

 


6. Verantwortungsbereich des Kunden / des Veranstalters

 

Der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment des DJs, die durch ihn oder seine Gäste verschuldet werden. (Grundlage ist der Wiederbeschaffungswert)

 

Der Auftraggeber ist für die Einholung von Genehmigungen für seine Veranstaltung verantwortlich. Bei Abbruch oder Absage durch eine Behörde ist trotzdem die gesamte Gage fällig.

 

Der Auftraggeber stellt dem DJ und evtl. einer für ihn arbeitenden Person Speisen und Getränke kostenfrei zur Verfügung.

 


7. Durchführung:


Der Aufbau der Technik erfolgt in der Regel 1,5 - 2 Std. vor Beginn der Feier.


Der Auftraggeber sorgt für ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsraum nebst Haltegelegenheit zum Be- und Entladen des PKW.


Der Auftraggeber muss für einen Parkplatz nahe dem Veranstaltungsort sorgen. Anfallende Parkgebühren (z. B. Parkhaus, Hotelparkplatz, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.


Der Abbau der Technik erfolgt unmittelbar  im Anschluss an die Feier und dauert max. 1 Std.

 

 

8. Standort des DJ’s:


Der Standort des DJ nebst Technik kann an einer geraden Wand oder diagonal in einer Ecke des Raums sein und muss mindestens 2,50m in der Breite betragen. Es dürfen keine Fluchtwege durch Technik blockiert werden.


Bitte stellen Sie dem DJ einen rechteckigen Tisch (etwa 1,20 m x 0,60 m oder größer) zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache bringen wir auch einen eigenen Tisch mit passendem Skirting mit.


Bei Feiern im Freien ist darauf zu achten, dass  DJ und Technik vor sämtlichen Witterungseinflüssen von oben und den Seiten geschützt stehen müssen. Des Weiteren muss der Untergrund fest, trocken, sauber und eben sein.

 

 

9. Aufführungen und Darbietungen


Gerne sind wir bei Aufführungen und Darbietungen dritter Personen behilflich. Nach Anweisung spielen wir Playbacks ab, und stellen auch 1 bis 2 Funkmikrofone zur Verfügung. Ebenso ist nach vorheriger Rücksprache das Anschließen eines Zuspielers (z.B. MP3-Player, Laptop) möglich.


Bei Aufführungen Dritter während der DJ-Spielzeit pausiert nicht die zu berechnende Arbeitszeit des Discjockeys.

 

 

10. Technik:


Bei Privatfeiern wird ein technisch einwandfreier, separat abgesicherter 230V /16A Stromanschluss  max. 5m entfernt vom DJ-Standort benötigt.


Bei öffentlichen Veranstaltungen werden zwei technisch einwandfreie, separat abgesicherte 230V Stromanschlüsse max. 5m entfernt vom DJ-Standort benötigt.


Weitere Geräte im selben Stromkreis außer der Technik des DJ‘s können zu Störungen oder Ausfall der Ton- und Lichttechnik führen.


Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz bei Ausfall der Technik.

 

 

11. Krankheit und Ausfall des Discjockeys:


Sollte Ihr DJ durch Krankheit, Trauerfall oder andere unvorhersehbare Umstände ausfallen, wird sich unser Team um adäquaten Ersatz bemühen. I.d.R. hält sich immer ein Mitglied unseres DJ-Teams in Bereitschaft. Zusätzlich sind wir mit vielen Kollegen hervorragend vernetzt. Einen Komplettausfall hat es bei uns noch niemals gegeben!


Extreme Witterungseinflüsse wie z.B. Glatteis oder Wintereinbruch können zu Verspätung oder Ausfall des Discjockeys führen.


Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung, wenn sich der DJ aufgrund von Stau, Unfall oder Autopanne verspätet.


Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz bei Ausfall des Discjockeys.

 

Stand: 18.08.2022